Ausstellungen

Ausstellung Pfalzpreis Bildende Kunst (Plastik)

Bezirksverband Pfalz, Referat Öffentlichkeitsarbeit, Pressemitteilung Nr. 229 vom 21. September 2021
Erdgeschoss des mpk wieder zugänglich
Ausstellung zum Pfalzpreis für Bildende Kunst (Plastik) besuchbar

Die Ausstellungsräume im Erdgeschoss des Museums Pfalzgalerie Kaiserslautern (mpk), Museumsplatz 1, die aus klimatischen Gründen als Schauräume eingerichtet waren, sind nun wieder begehbar. Somit ist es möglich, alle Plastiken der Ausstellung zum Pfalzpreis für Bildende Kunst, die im Erd- und ersten Obergeschoss aufgebaut ist, aus der Nähe zu betrachten. Die Ausstellung präsentiert bis 3. Oktober 51 Werke von 29 Künstlerinnen und Künstlern, darunter die Installation „tube object“aus ausgedienten Fahrradschläuchen, für die die Frankenthalerin Fritzi Haußmann den diesjährigen Pfalzpreis für Bildende Kunst in der Sparte Plastik erhielt, und das Werk „hold in trust“ aus Betonguss und in Folie eingeschweißten Bauschuttstücken der Mainzerin Theresa Lawrenz, die an der Technischen Universität Kaiserslautern als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig ist und den Nachwuchspreis bekam. Darüber hinaus sind Werke von Veronica Andres, Betty Beier, Stefan Böhm, Natascha Brändli, bukowski, Adam Cmiel, Michael Dekker, Alexandra Deutsch, Richard Diery, Madeleine Dietz, Stefan Engel, Valentina Jaffé, Franz Julien, Birgit Jung, Fabian Knöbl, Joachim Koch, Reiner Mährlein, Andrea Niessen, Cornelia Rößler, Yvonne Roth, Silvia Rudolf, Martin Schöneich, Alicia Schmitz, Paul Schuseil, Johannes Hugo Stoll, Michael Volkmer und Friederike Zeit Narum zu sehen. Zur Schau ist ein Katalog mit Abbildungen der ausgestellten Werke zum Preis von 18 Euro erschienen.

Neben der Sonderausstellung ist die Ständige Sammlung des mpk im zweiten Obergeschoss besuchenswert, die hochkarätige Gemälde und Skulpturen sowie kunsthandwerkliche Objekte aus verschiedenen Jahrhunderten zeigt. Das mpk ist dienstags von 11 bis 20 Uhr und mittwochs bis sonn- sowie feiertags von 10 bis 17 Uhr geöffnet. Es gelten die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) mit dem entsprechenden Nachweis, die Maskenpflicht und die Abstands- und Hygieneregeln.